zurück  Hebels Geburtshaus am Basler Totentanz
 

 

 
 
Ausschnitt aus einer getuschten Pinselzeichnung
von Emanuel Büchel (um 1770).


* Hätte in den eidgenössischen Kantonen im Jahre 1760 anstelle des noch immer in Kraft stehenden ius sanguinis das ius soli gegolten, wäre Johann Peter Hebel durch Geburt Basler geworden, und die Schweizer könnten heute den größten alemannischen Dichter auch bürgerrechtlich zu den ihren zählen. In Basel, wo seine Eltern schon vor und auch noch während der kurzen Ehe im Dienst standen, wurde er geboren und getauft, in Basel verbrachte er die Sommermonate seiner ersten Lebensjahre, in Basel besuchte er einige Klassen der Volksschule und während des Sommersemesters die dritte des Gymnasiums, von Basel holte er als Dreizehnjähriger die todkranke Mutter heim, nach Basel war er während seiner Lörracher Amtszeit vornehmlich orientiert und verbrachte dort „manches proteusische Stündlein" (Brief vom 20. August 1815, Nr. 399), in Basel versuchte er zu allererst, die „Alemannischen Gedichte" zu veröffentlichen, und nach Basel wünschte er angeblich im Alter zurückzukehren, um dort das Leben zu beschließen — was er vermutlich auch nicht in die Tat umgesetzt hätte, wenn es ihm vom Schicksal vergönnt gewesen wäre. *


 „In noch 5 Jahren bin ich 70", schreibt der Fünfundsechzigjährige an Gustave Fecht, „alsdann bitte ich um meinen Ruhegehalt und komme heim. Ich bin bekanntlich in Basel daheim, vor dem Sandehansemer Schwibbogen das zweite Haus. Selbiges Häuslein kauf ich alsdann um ein paar Gulden — aber ich bin kein Burger — also miete ich es und gehe alle Morgen, wie es alten Leuten geziemt, in die Kirchen, in die Betstunden und schreibe fromme Büchlein, Traktätlein und nachmittag nach Weil wie der alte Stickelberger im Schaf" [ein Alt-Basler Original, das dort sein tägliches Schöpplein zu trinken pflegte].
 
zurück


nach oben         

 

* Originaltext: Johann Peter Hebel und die Schweiz;
in: J. P. H., Eine Wiederbegegnung zu seinem 225. Geburtstag; 
Autor: Rolf Max Kully. - Karlsruhe: Verlag C. F. Müller, 1985  /  Seite 63