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Schreckliche Mordtat      (1812)

In Biozat in Frankreich im Departement der Allier hat sich am 13. Jänner 1811 folgende unmenschliche Tat ereignet.
 
Ein ehrlicher Bürger, namens Albert, war genötigt, etwas von seinen Habseligkeiten zu verkaufen, weil er Geldes bedürftig war. Abends sitzt er mit seiner Frau und drei Töchtern am Feuer und wärmten sich; das Büblein war nicht dabei. Die älteste Tochter von 23 Jahren fängt an, gottlose Reden gegen den Vater auszustoßen und verlangt von ihm etwas von dem erlösten Geld. Als sie die gottlosen Reden ausstieß, dachte der böse Feind: „Dich hab ich!" wie es denn auch war, und nicht anders sein kann, wenn ein Kind einmal so verstockt ist, daß es Schimpf- und Scheltworte gegen seine Eltern gebrauchen und über sie fluchen kann. Der Vater hatte lange Geduld. Endlich gab er ihr Red und Antwort, aber wie? Mit einem Stecken nach Gebühr und Recht, und befahl ihr jetzt, den Augenblick still zu sein. Das tat sie für eine Zeitlang. Aber nach einer Viertelstunde sprang sie wieder auf, ergreift schnell eine Axt, spaltet mit einem Hieb dem Vater die Hirnschale, darauf schlägt sie mit der nämlichen Axt auch die Mutter tot, drauf auch denn eine Schwester ein Mägdlein von 10 Jahren. Die andere, ein Kind von 3 Jahren warf sie lebendig in den Sodbrunnen. Der einzige Bruder, das Büblein, entkam und sprang ins Dorf. Zwar rief sie ihm mit freundlichen Worten und Versprechungen zu, er soll dableiben, sie wolle ihm nichts zuleide tun. Aber das Büblein gab ihr kein Gehör, sondern machte Lärmen im Dorfe. Als die Nachbarn herzukamen, hatte sie ein langes Messer in der Hand, ging mit großen Schritten auf und ab, und drohte jeden niederzustechen, der sie anrühren würde. Aber der Schrecken über die greuliche Untat, und das Entsetzen bei dem Anblick der mißhandelten Leichname lahmte den herzhaftesten Männern die Glieder, daß sie keiner anrühren konnte; sondern sie öffnete in ihrer Gegenwart das Kästlein ihrer ermordeten Eltern, nahm das Geld heraus, und ging ohne Furcht und Zagen mitten zwischen den Leuten fort ins Freie.
 
Der Hausfreund wollte nicht viel dawider haben, wenn man sie nicht mehr bekommen hätte. Es gibt Verbrechen, welche die göttliche Vorsehung nicht läßt vor den menschlichen Richter kommen, weil sie vor ein anderes Gericht gehören, wie zum Exempel die Mordtat in Ordenbach im Jahr 1786. Solches ist auch noch nicht vergessen. Wann nun ein solcher Übeltäter dem weltlichen Arm entgangen ist, so meint er, jetzt habe es nichts mehr zu sagen. Doch! Es hat zu sagen. Mancher muß sich sein Recht selber antun. Manchem kommt noch eine Zeit daß er bisweilen froh wäre, wenn jemand die Barmherzigkeit an ihm ausübte und ihn erhenkte oder köpfte. Mancher kommt noch und meldet sich selber drum.
 
Allein diese Mörderin, von welcher wir reden, ist doch wieder eingebracht und vor das Gericht gestellt worden und die Gerechtigkeit hat sich ihrer angenommen und hat sie vom Leben zum Tod bringen lassen durch des Henkers Hand am 20. März in Moulins.

 
 
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