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Der Ursprung: Hebels Quelle für
Der kluge Richter
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47. Man ist oft das Opfer seiner Untreue. Ein Kaufmann hatte einen Beutel mit achthun- bert Gulden verloren. Ein Zimmermann fand denselben, und nahm ihn mit sich. Als er nach Hause kam, zählte er das Geld, welches darinn war, nach, und verwahrete es sorgfältig, |
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um es dem rechten Eigenthümer, wenn er
sich meldete, wieder zustellen zu können. Am folgen- den Sonntage wurde von der Kanzel abgekündi- get, daß ein lederner Beutel mit Geld verloren. worden, und daß derjenige, welcher das Geld ge- funden habe, und es wieder herausgebe, eine Be- lohnung von hundert Gulden haben solle. Der Zimmermann ging zu dem Priester, und sagte ihm, daß er den Eigenthümer des Geldes zu ihm ins Haus schicken sollte, wo er ihm sein Geld wiedergeben würde. Der Kaufmann lief sogleich voller Freuden hin, und holete es sich. Als er es nachgezählet hatte, warf er dem Zim- mermann fünf Gulden auf den Tisch, und sagte: Hier gebe ich euch fünf Gulden; denn, was die versprochenen hundert Gulden betrifft, so habet |
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ihr euch bezahlt gemachet, weil neun
hundert Gul- den in dem Beutel gewesen. Der Zimmermann leugnete das, verklagte den Kaufmann, und gab das Geld den Gerichten in Verwahrung. Nach vielen Versuchen wurde endlich die Sache ge- schlichtet. Der Richter befahl dem Kaufmann zu schwören, daß neunhundert Gulden in dem ver- lohrnen Beutel gewesen. Das that er. Der Zimmermann aber legte einen Eid ab, daß nicht mehr, als achthundert Gulden, darinn gewesen. Hierauf entschied der Richter die Sache folgen- dergestalt. Da ein jeder von beyden die Wahr- heit durch einen Eid bekräftiget, so gehöre dieses Geld nicht dem Kaufmanne, weil er neunhundert Gulden verloren, der Zimmermann aber nur achthundert gefunden habe. Es solle deßwegen |
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der Zimmermann das Geld so lange bey sich
ver- wahren, bis der rechte Eigenthümer käme, und zuversichtlich darthäte, achthundert Gulden verlo- ren zu haben. Jedermann lobte diese weise Urtheil des Richters, welches verursachte, daß der Kaufmann selbst ein Opfer seiner Untreue ward. |
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