42. Ern. Lud. Freÿ Konvolut 3 / Entwurf Epitaph
 

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Ern. Lud. Freÿ
 

Consiliarius Aulicus
 

Potentissima domus
 
Principium
 
Instructor.

nat. 31. Mart 1775 .
 
denat. 25. Mai 1819 .
 
cuins vitam*

Dortuina fide moribus

insignis
probatithinem*
 


cuins vitam fata præfeiderent

merita inter dunt.

 
   



Es ist nicht definitiv bekannt, zu welchem Zweck Hebel diesen Text geschrieben hat.

Zu E. L. Frey finden sich Erwähnungen in zwei Briefen an G. Fecht und Hitzig vom Feb. und März 1807. Beide schildern eine Einladung zu einer Tafel des Großherzogs mit nur wenigen, aber äußerst prominenten Teilnehmern - darunter der Hofrat Frey - kurz nachdem Hebel die Annahme der Pfarrei in Freiburg zugunsten des Verbleibs in Karlsruhe abgesagt hatte. Der GH hatte ihm eine Gehaltszulage von 100 fl. gewährt und wollte mit der Einladung sicher seine persönliche Wertschätzung unterstreichen.
Die 4 Texte 39 - 42 könnten Entwürfe für ein Epithaph - alternativ in Deutsch oder Latein - für den am 25. Mai 1819 verstorbenen Frey darstellen.

Epithaph = eine Grabinschrift oder ein Grabdenkmal für einen Verstorbenen an einer Kirchenwand oder einem Pfeiler.

 



            * es ist nicht sicher, aber wahrscheinlich,
               dass die Bleistift-Korrekturen von Hebel
               selbst sind.