zurück

Das Advokaten-Testament    (1819)
 
Ein Advokat, der am Ende seines Lebens fast eine Unruhe des Gewissens darüber empfand, daß ihn sein Beruf so reich gemacht hatte, stiftete sein ganzes schönes Vermögen in das Narren- oder Tollhaus. Aus Achtung für so manchen verständigen und rechtlichen geneigten Leser der aus rechter Oberzeugung und Pflicht, in einen Prozeß verwickelt sein kann, will der Hausfreund nicht verraten, was der Advokat für eine Beruhigung darin gefunden habe. Auch kann sich der Advokat geirrt haben, aber er meinte wenigstens, es sei billig.

 
 
 


 




Das nach dem Faksimiledruck
von 1981 erstellte
Gesamtverzeichnis
der Kalenderbeiträge
1803-1826