Das Advokaten-Testament (1819)
Ein
Advokat, der am Ende seines Lebens fast eine Unruhe des Gewissens
darüber empfand, daß ihn sein Beruf so reich gemacht hatte, stiftete
sein ganzes schönes Vermögen in das Narren- oder Tollhaus. Aus Achtung
für so manchen verständigen und rechtlichen geneigten Leser der aus
rechter Oberzeugung und Pflicht, in einen Prozeß verwickelt sein kann,
will der Hausfreund nicht verraten, was der Advokat für eine Beruhigung
darin gefunden habe. Auch kann sich der Advokat geirrt haben, aber er
meinte wenigstens, es sei billig.
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