Die Briefe an
Karl August Gysser, Michael Friedrich Wild, Josef Albert von Ittner
& Daniel Ehrenfried Stöber
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Karl August Gysser, (geb. 1759) war bis 1794 Bergsekretär in Müllheim, dann Renovator bei der dortigen Schätzungskommission mit dem Titel Rechnungsrat. Im Zug der Neuordnung des badischen Finanzwesens wurde er 1807 nach Karlsruhe einberufen. Die Abwickelung der durch die Säkularisation vermehrten Renovationsgeschäfte verzögerte jedoch die Übersiedlung. Schließlich unterblieb diese ganz, und so wurde Gysser 1809 als Rat an das Kammerpräsidium in Freiburg versetzt. 1811 erfolgte die Ernennung zum Kreisrat in Offenburg. Dort blieb er bis 1819 im Amte und starb im Ruhestand am 7. Juli 1820.

Anlaß für Hebels alemannische Versepistel gab ein mundartlicher Brief Gyssers des Inhalts, er habe sich bei Pfarrer Schmidt in Hügelheim als Subskribent für die Alemannischen Gedichte eingetragen. Dem Schreiben lagen einige alemannischen Erzeugnisse Gyssers bei, die der „Riimerisser" Hebel beurteilen sollte.





Michael Friedrich Wild, der am 8. Februar 1747 geborene Sohn des Bürgermeisters von Durlach Adam Wild und seiner Frau Dorothea, geb. Uhland.
Wilds Mutter (1721—1750) war eine Großtante des Dichters Ludwig Uhland.
Wild wurde Kameralbeamter in Müllheim. 1806 mit der Untersuchung und Ordnung der Maße und Gewichte im Großherzogtum Baden beauftragt, legte er das Ergebnis seiner Forschungen in dem Buche „Über allgemeines Maß und Gewicht" Freiburg 1809 nieder. 1812 wurde Wild, da er in keinem festen Beamtenverhältnis stand, eine jährliche Pension von 1000 Gulden als Ausdruck „höchsten Wohlgefallens" an seiner bisherigen Tätigkeit bewilligt. Er war ein Freund des Strombaumeisters Tulla, dessen Arbeit er mit größtem Interesse verfolgte. 1809 wurde Wild der Titel Hofrat, 1818 Geh. Hofrat verliehen. Er starb am 2. April 1832 in Müllheim.

Wild war der Komponist der Vertonung von Hebels Morgenstern, er strebte zunächst Anonymität zu wahren an, so dass Hebel den Komponisten zunächst nicht kannte, jedoch die Erlaubnis besaß, die Komposition zu veröffentlichen.  Erst nach Erscheinen der Alemannischen Gedichte scheint sich Wild zu erkennen gegeben haben.
 



Josef Albert von Ittner, (1754—1825), seit 1786 Kapitelkanzler des Malteserordens in Heitersheim, nach dessen Aufhebung im badischen Staatsdienst, 1807 Kurator der Universität Freiburg, zugleich bad. Gesandter in der Schweiz, Mitarbeiter der von J. G. Jacobi herausgegebenen „Iris" und der „Erheiterungen" Zschokkes. Von 1812 bis zu seinem Tode Direktor des Seekreises in Konstanz.




Daniel Ehrenfried Stöber, (1779—1835), Notar und Schriftsteller in Straßburg, war der Mittelpunkt eines literarischen Kreises, der sich bewußt elsässisch hielt. Mit Hebel verband ihn die Liebe zur alemannischen Mundart und der volkstümliche Zug. Von 1806 — 08 gab Stöber das „Alsatische Taschenbuch" heraus, zu dem auch Hebel beitrug. 1817 gründete Stöber die Monatsschrift „Alsa", 1818 schrieb er ein „Neujahrsbüchlein in Elsasser Mundart".
     
 


 
 


Die Auswahl der o. a. Zitate orientiert sich an:

Johann Peter Hebel: Briefe; ausgewählt und eingeleitet von Wilhelm Zentner;
C. F. Müller, Karlsruhe & Langewiesche-Brandt, Ebenhausen bei München, 1976

 
 
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