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| zurück | Prälat Hebels Rede zur Grundsteinlegung des Ständehauses | |
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Die Badische
Ständeversammlung war das bis 1918 bestehende Parlament des Großherzogtums
Baden. J. P. Hebel gehörte als Prälat der vereinigten badischen Landeskirche der 1. Kammer an. „Protokoll über die feyerliche Grundsteinlegung des Ständehauses. Karlsruhe, den 16.0ktober 1820." In Gemäßheit des in der Beilage A enthaltenen Programms, welches die Grundsteinlegung des Ständehauses auf den heutigen Tag festsetzt und die dabei statthabenden Feyerlichkeiten voraus bezeichnet, wurde diese feyerliche Handlung heute wirklich vollzogen. Seine königliche Hoheit der Großherzog erschien in Begleitung Allerhöchstihrer Adjuntanten um 10 Uhr zu Pferde auf dem von einer Kompagnie der Großherzoglichen Leibgrenadiergarde und von der hiesigen bürgerlichen Kavallerie umgebenen Bauplatz, woselbst bereits die Prinzen des Hauses, sodann die Mitglieder des Staatsministeriums, endlich die Mitglieder der von der Ständeversammlung erwählten Baukommission versammelt waren. Allerhöchstdieselben wurden unter dem allgemeinen lebhaftesten Vivatrufen von der letzt genannten landständischen Baukommission untertänigst empfangen und begaben sich sofort unter Vortretung der Dienst thuenden Personen auf den zu der feyerlichen Handlung bestimmten Platz. Der Prälat Hebel hielt eine Anrede an Seine Königliche Hoheit, folgenden Inhalts: "Euere Königliche Hoheit haben auf unterthänigstes Ansuchen höchst Ihrer treugehorsamsten Ständeversammlung den Bau eines Ständehauses gnädigst genehmigt. Er ist durch das preiswerte Geschenk der Verfassung, welche wir unserm erhabensten Fürsten verdanken, ein erfreuliches Bedürfnis geworden. Höchstdieselben, nie müde, zu beglücken und zu erfreuen, haben in der Bitte der gegenwärtigen Baukommission huldreichst die Wünsche der treugehorsamsten Stände gewürdigt, Höchstselbst dieses Gebäude gründen und seiner Bestimmung weihen zu wollen. Genehmigen Höchstdieselben die devotesten und reinsten Dankgefühle, welche wir im Namen unserer Kommittenten darzubringen uns erlauben. Dieses Gebäude, das heute unter seinen schönen Auspicien ersteht, wird lange an den Ausgang eines Landtages erinnern, der unter den beglückensten Einweisungen landesväterlichr Huld so feyerlich und erfreulich in allen Gemüthern geschlossen wurde. Es wird mit anderen Denkmalen einer glorreichen Regierung mit so vielen festen Begründungen einer glücklichen Zukunft an die dankbare Nachwelt übergeben. Von Eurer Königlichen Hoheit Höchstselbst geweiht, wird es ein bleibender Zeuge jener huldreichen Gesinnungen seyn, womit der allverehrte und geliebte Fürst und Vater seines Volkes alle Interessen desselben zu umfassen und zu seinen eigenen zu erheben gewohnt ist, selbst glücklich, indem Er beglückt. Die Vorsehung schütze und mehre, zum Heil des Vaterlandes, Höchstihrer theuere Tage und lasse Höchstdieselben lange aus den Sälen dieses Gebäudes den Dank und die Segenswünsche Ihrer getreuesten Stände, die fortwährende Huldigung aller Herzen empfangen."
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(Textgrundlage: „Die badischen Landstände" - |
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Die Zweite Kammer war in der Öffentlichkeit bekannter, da sie vor der Märzrevolution von 1848 als das liberalste und einflussreichste Kammerparlament des Deutschen Bundes galt. |
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