zurück Die Anträge auf Zulassung zu den Prüfungen in Karlsruhe
nach dem Studium in Erlangen
   

 

Hebels 2 Karlsruher Examina im Frühjahr 1778 und im Sommer 1780:


Hebel wandte sich am 12. 3.1778 brieflich an den Markgrafen Karl Friedrich (1738–1811),
um einen Antrag auf Zulassung zum 1. Examen zu stellen:

Durchlauchtigster Marggraf, Gnädigster Fürst und Herr,
 
Da ich auf dem allhiesigen Fürstlichen Gymnasium die zu einem Cursu Theologico erforderlichen drey Jahre unter Gottes Hülfe nunmehr zu Ende gebracht habe: so erbette ich mir unterthänigst die gnädigste Erlaubnis, mich in meinen Kentnißen zu examiniren, und dieselben hernach auf einer
Universität noch weiterfortzusezen.
 
Ich ersterbe Euer Hochfürstlichen Durchlaucht unterthanigster Knecht
 
J. Peter Hebel.

Seinem Antrag fügte Hebel ein von dem Ephorus des Gymnasium illustre Georg Friedrich Hummel sowie von den Professoren Johann Leonhard Walz d. Ä. und Johann Christian Sachs, der zugleich Rektor war, unterzeichnetes Schreiben (ebenfalls vom 12. 3.1778) bei, in dem dem Antragsteller nicht nur eine überdurchschnittliche Begabung bescheinigt wird, sondern auch die ordnungsgemäße Absolvierung des Trienniums:

Durchleuchtigster Marggrav, Gnädigster Fürst und Herr!
 
An dem unterthänigsten Supplicanten haben alle
offentliche Lehrer, deren Lectiones er nun drey Jahre lang nach dem den Studiosis vorgeschriebenen Schematismo frequentirt hat, besonders gute NaturGaben wahrgenommen. Wir zeigen solches gehorsamst an, und verharren in profundestem Respect Eur Hochfürstl. Durchl. unterthänigsttreugehorsamste
 
Hummel. JLWalz. JCSachs

Aus einer Aktennotiz, die sich wie eine Reihe weiterer hinsichtlich dieses Prüfungsverfahrens einschlägiger Quellen in Hebels Dienerakte findet, geht die den Professoren vom Kirchenrat erteilte Anweisung hervor, Hebel ein Specim: aufzugeben, und ihn disputiren zu las[s]en.
Über das Ergebnis der Disputation in Hebels erstem Examen informiert ein Bericht des Karlsruher Hofpredigers und Kirchenrates Christoph Mauritii:
 
Durchlauchtigster Marggrav, Gnädigster Fürst und Herr [...] hat [...] Johann Peter Hebel, anliegende theses in einer öffentlichen disputation vertheidiget, u. dabey gezeigt, daß er die Wahrheiten ziemlich inne habe, wie er denn auch in beykommender Ausarbeitung einen guten Ansatz zum lateinischen stilo zeigt; daher er auch zu dem gesuchten examine rigoroso wohl admittirt werden kan. Ich melde solches pflichtmässig, u. verharre in tiefster devotion Eur. Hochfürstl. Durchlaucht unterthänigst-treugehorsamster
 
C. Mauritii


Am 6. 7. 1780 stellte er den Antrag auf Zulassung zum 2. Examen in einem Brief an den Markgrafen:

Durchlauchtigster Marggrav, Gnädigster Fürst und Herr,
 
Nachdem ich nach einem zweiiährigen Aufenthalt auf der Akademie zu Erlangen meinen theologischen Cursus beschlossen habe; so bin ich entschlossen, mich mit Euer Hochfürstlichen Durchlaucht gnädigster Erlaubnis, dem Examini rigoroso unterthänigst zu unterwerfen. In diesem Betracht gelanget an Euere Hochfürstliche Durchlaucht die unterthänigste Bitte, Hoechst Dieselben geruhen, mir die gnädigste Erlaubnis dazu, zu ertheilen.
 
Ich ersterbe in tiefster Submission Euer Hochfürstlichen Duchlaucht unterthänigster Knecht
 
Johann Petrus Hebel.

Dem Auszug aus dem Kirchenratsprotokoll vom 14.7.1780 zufolge hatte Hebel auch in diesem Examen ein Specimen zu erarbeiten, Gottlob August Tittel berichtet in seinem Schreiben an den Markgrafen vom 7. 9. 1780 über den erfolgreichen Verlauf der am 5. 9. 1780 veranstalteten Disputation und erwähnt dabei auch das von Hebel als Prüfungsleistung vorgelegte Specimen:
 
Der Studiosus Hebel, welcher seit kurzem von der Universität Erlangen zurückgekommen, vertheidigte am 5ten dieses Monaths seine Theses mit mercklicher Fertigkeit und bewieß dabey die schon sonst von ihm bekanten treflichen Gaben; hat auch sein Specimen ganz wohl ausgearbeitet, und verdienet zu gnädigster Admission zu dem gewöhnlichen Examen Eur. Hochfürstl. Durchl. empfohlen zu werden.
 
Der letzte Teil des Prüfungsverfahrens war ein Examen rigorosum, dem sich die insgesamt drei Kandidaten laut Protokollauszug des Kirchenrates vom 15. 9. 1780 zu stellen hatten.
 
 Prüfungsakten zum 2. Examen sind keine erhalten, aus der Tatsache, dass Hebel anschließend eine Stelle als Hauslehrer bei Philip Jakob Schlotterbeck in Hertingen bekam, kann zwingend auf ein erfolgreiches Examen geschlossen werden.
Dass Hebel zunächst keine vakante Pfarrstelle bekam, liegt aber nicht an einem etwaigen schlechten Examen, sondern schlicht am Alter: Hebel war jetzt gerade einmal 20 Jahre alt
und seit dem Jahre 1753 galt in der Markgrafschaft die Verordnung, der zufolge kein Candidatus Theologiae, der nicht das 25ste Jahr zurükgelegt [...] zu einer Pfarrei vociret werden darf.  Nachdem Schlotterbeck beim Markgrafen die Erlaubnis erwirkt hatte, Hebel zu ordinieren, da ihm dieser ohne Ordination in nöthigsten AmtsVorfallenheiten keine Beihülfe thun könne, wurde dem Ansinnen, vor allem in Anbetracht von Schlotterbecks angeschlagenem Gesundheitszustand mit Schreiben vom 9. August 1782 stattgegeben und Hebel die Ordination 1782 im Alter von 22 Jahren zuteil.
 
Dies zeigt erstens, dass die Kirchenbehörde in begründeten Fällen Ausnahmen von der geschilderten Regel zuließ, und zweitens, dass die verbreitete These, Hebel sei nach seinem zweiten Examen schlecht behandelt worden, nicht zutreffend ist.

 

   

 

Specimen = Ein spezieller Prüfungsteil, der eigenständig und vertieft bearbeitet werden soll. 

Examini rigoroso/rigorosum = „rigorose Prüfung“ oder „strenges Examen“

Exemte = die (zur Prüfung) Herausgenommenen

 

 

 

 

Text zusammengefasst nach folgender Quelle:

Johann Peter Hebels Studium am Karlsruher Gymnasium illustre
Ein Beitrag zur Geschichte der markgräflichen Hochschule
von
Johann Anselm Steiger