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Eine merkwürdige Abbitte (1808)
Das ist merkwürdig, daß an einem schlechten Menschen
der Name eines ehrlichen Mannes gar nicht haftet, und daß er durch solchen
nur ärger geschimpft ist.
Zwei Männer saßen in einem benachbarten Dorf zu gleicher Zeit im
Wirtshaus. Aber der eine von ihnen hatte bösen Leumund wegen allerlei, und
sah ihn und den Iltis niemand gern auf seinem Hof. Aber beweisen vor dem
Richter konnte man ihm nichts. Mit dem bekam der andere Zwist im
Wirtshaus, und im Unwillen, und weil er ein Glas Wein zuviel im Kopf
hatte, so sagte er zu ihm: „Du schlechter Kerl!" - Damit kann einer
zufrieden sein, wenn er's ist, und braucht nicht mehr. Aber der war nicht
zufrieden, wollte noch mehr haben, schimpfte auch, und verlangte Beweis.
Da gab ein Wort das andere, und es hieß: „Du Spitzbub! du Felddieb!" -
Damit war er noch nicht zufrieden, sondern ging vor den Richter. Da war
nun freilich derjenige, welcher geschimpft hatte, übel dran. Leugnen wollt
er nicht, beweisen könnt er nicht, weil er für das, was er wohl wußte,
keine Zeugen hatte, sondern er mußte einen Gulden Strafe erlegen, weil er
einen ehrlichen Mann Spitzbube geheißen habe, und ihm Abbitte tun, und
dachte bei sich selber: teurer Wein! Als er aber die Strafe erlegt hatte,
so sagte er: „Also einen Gulden kostet es, Gestrenger Herr, wenn man einen
ehrlichen Mann einen Spitzbuben nennt? Was kostet's denn, wenn man einmal
in der Vergeßlichkeit oder sonst zu einem Spitzbuben sagt: Ehrlicher
Mann." Der Richter lächelte, und sagte: „Das kostet nichts, und damit ist
niemand geschimpft." Hierauf wendete sich der Beklagte zu dem Kläger um,
und sagte: „Es tut mir leid, ehrlicher Mann! Nichts für ungut, ehrlicher
Mann! Adies, ehrlicher Mann!" Als der erboste Gegner das hörte, und wohl
merkte, wie es gemeint war, wollte er noch einmal anfangen, und hielt sich
jetzt für ärger beleidigt als vorher. Aber der Richter, der ihn doch auch
als einen verdächtigen Menschen kennen mochte, sagte zu ihm: Er könnte
jetzt zufrieden sein. |