| |
|
Die Zuziehung der akademischen
Lehrer zu den Prüfungen der Jüngl. die von den Universitäten zurück
komen kan fast nur aus der Voraussetzung heraus gehen, daß die Mäner der
Ausübung während eines vielleicht langen geschäftsreichen Lebens hinter
den steten Fortschritten der Wissenschaft möchten zurück geblieben seÿn.
Es ist wahr die Natur ist selten mit beiden Händen freigebig, u. es mag
eine Aufgabe seÿn, im Gebiet der Wissenschaft u. der praktischen Kunst
und Weisheit fort gehend gleichen Schritt zu halten. Doch würde mir die
Erfahrung und selbst der Maßxx xxx* entgegen seÿn, wen ich die
Möglichkeit absprechen wollte, u. es ist voraus zu setzen, daß die
Prüfungsbehörden aus Männern zusammengesetzt seÿen, die ihre Bestellung
zu ihren Ämtern auch durch Wissenschaft gerechtfertigt haben, u. ihr
wenigstens vertraut geblieben seÿen, u. um die Kentniße eines Jünglings
würdigen zu könen, der seine Befähigung zur dereinstigen Anstellung im
Staatsdienst darlegen will. Ich rede nicht von Prüfungen auf
Gelehrsamkeit, die ihre eigenen Gesetze hat.
Indessen will ich damit deren Vorschl. nicht entgegen seyn. Wiewohl das
noch könte gesagt werden, daß der Professor Jüngl. von zweÿerlei Nat.
würde zu prüfen haben, die seine Vorlesungen gehört u. solche die an
einem andern Ort ihre Studien gemacht haben. Ich bin weit entfernt an
die Möglichkeit einer andern Begünstigung für einen zu denken, als an
die welche in der Natur der Sache unvermeidlich ligt.
Die Öffentlichkeit der Prüfungen kan wohl nicht den Zweck haben, dem
Publikum eine tröstende Stime über die Anstellungsfähigkeit der
Candidaten zu geben. Geeigneter ist sie für die Beurtheilung, ob recht
u. gerecht geprüft wurde, u. niemand wird ihr lieber das Wort reden, als
wer beides thut, wen auch oft die Merheit bisweilen so gar die
Gesamtheit der Zuhörerschaft aus Personen bestehen kan die die Fragen
gar nicht, u. die Antworten nur über ihre Geschwindigkeit u. Länge nicht
aus ihrer Erwogenheit u. Tiefe beurtheilen könen, u. ich kene kaum ein
wirksameres u. sichereres Mittel aufstrebende u. ehrliebende Jüngl. mit
freudigem Eifer in ihrem Studium zu beleben u. träge Staturen zum Fleiß
wenigstens zu nöthigen als die Öffentlichkeit der Prüfung im Hintergrund
der akademischen Laufbahn. Wen es iedoch Pflicht ist, vor allem auch die
Kehrseite anzusehen, wäre es auch nur um die Überlegenheit den Grund für
eine Sache in ein stärkeres Licht zu stellen.
Als Mitglied der größten Prüfungsanstalt seit 13 Iahren kan ich die
Hemgigkeit womit manche Jünglinge in die Stunde der Prüfung gehen, die
auf das Glück ihres Lebens einen so großen Einfluß haben u. die Zwänge
u. die Gemüther xxx** die Öffentlichkeit kan diese Benomenheit der
Gemüther warnehmen. Man behauptet, daß auch Mäner der Sprache sollen in
Verlegenheit gerathen könen, wen sie gewiße Pastoren unerwartet unter
ihren Zuhörern erblicken. Es ist mögl. daß einzelne - schüchterne
Jünglinge in der offenen Prüfung die Opfer für eine allgemeine gute
Sache werden können - dis Schiksal kan besonders einen, auf dem Land in
engen Kreißen nach engen Grundsätzen erzogenen durch forige Schicksale
verschüchterte Jünglinge trefen. Glücklichere Verhältniße würden weniger
dieser Gefahr aussetzen.
Ich will mit diesen Bemerkungen nur den Gedanken an die Möglichkeit
bemühen, daß wenigstens an einzelnen Individuen Arbeit und Vermögen doch
werden einen Einfluß - nicht auf die Studierxxxkeit*** aber auf die
Effekte der Prüfung behaupten könen die einer durch die Aufhebung der
oft genanten Gefahr vernichten will.
|
|
|
|
| |
|
Der vorliegende
Text könnte der Entwurf für ein Gutachten über die Durchführung von
Prüfungen unter 2 wesentlichen Aspekten sein:
- Die Besetzung von Prüfungskommissionen - hier wohl für Studenten, die
sich nach Abschluß ihres Universitätsstudiums für ein öffentliches Amt
bewerben - gleichwertig mit akademischen = wissenschaftlichen und
staatlichen/kirchlichen = praktischen Prüfern.
- Die Durchführung von Prüfungen unter der Beteiligung von (nicht
prüfenden) Zuhörern = Publikum mit den damit verbundenen Vorteilen für die
Prüfung und ev. Nachteilen für die zu Prüfenden.
Der Adressat ist nicht bekannt, da Hebel aber zu dieser Zeit sowohl
Direktor des Gymnasium Illustre war als auch Sitz in der ersten Kammer des
badischen Landtages hatte, könnte eben für eine Behandlung dieser Fragen
in dieser Kammer Hebel ein Gutachten (vielleicht auch nur einen Kommentar)
abgegeben haben. Der
Schrift nach - verglichen mit Briefen, deren Datum bekannt ist - dürfte
der Text um 1820, also relativ spät entstanden sein, was auch die
schwierige Transkription erklärt. * Maßen vermutet,
nächstes Wort nicht zu entziffern.
** Wort nicht lesbar.
*** mittlere Buchstaben des Wortes nich zu entziffern - Studierfähigkeit
wäre sinngemäß
möglich, passt aber nicht
Wie so oft, geht Hebel auch hier "sehr
sparsam" mit den Kommas um, daher ist der Sinn mancher Sätze nur zu
erschließen, wenn man versuchsweise an diversen Stellen Kommas einsetzt. |
|
|
|