34.  Gedanken zur Durchführung von Prüfungen Konvolut 3 / Text-/Briefentwurf

(Original ohne Titel)

 

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Die Zuziehung der akademischen Lehrer zu den Prüfungen der Jüngl. die von den Universitäten zurück komen kan fast nur aus der Voraussetzung heraus gehen, daß die Mäner der Ausübung während eines vielleicht langen geschäftsreichen Lebens hinter den steten Fortschritten der Wissenschaft möchten zurück geblieben seÿn.
Es ist wahr die Natur ist selten mit beiden Händen freigebig, u. es mag eine Aufgabe seÿn, im Gebiet der Wissenschaft u. der praktischen Kunst und Weisheit fort gehend gleichen Schritt zu halten. Doch würde mir die Erfahrung und selbst der Maßxx xxx* entgegen seÿn, wen ich die Möglichkeit absprechen wollte, u. es ist voraus zu setzen, daß die Prüfungsbehörden aus Männern zusammengesetzt seÿen, die ihre Bestellung zu ihren Ämtern auch durch Wissenschaft gerechtfertigt haben, u. ihr wenigstens vertraut geblieben seÿen, u. um die Kentniße eines Jünglings würdigen zu könen, der seine Befähigung zur dereinstigen Anstellung im Staatsdienst darlegen will. Ich rede nicht von Prüfungen auf Gelehrsamkeit, die ihre eigenen Gesetze hat.
Indessen will ich damit deren Vorschl. nicht entgegen seyn. Wiewohl das noch könte gesagt werden, daß der Professor Jüngl. von zweÿerlei Nat. würde zu prüfen haben, die seine Vorlesungen gehört u. solche die an einem andern Ort ihre Studien gemacht haben. Ich bin weit entfernt an die Möglichkeit einer andern Begünstigung für einen zu denken, als an die welche in der Natur der Sache unvermeidlich ligt.
Die Öffentlichkeit der Prüfungen kan wohl nicht den Zweck haben, dem Publikum eine tröstende Stime über die Anstellungsfähigkeit der Candidaten zu geben. Geeigneter ist sie für die Beurtheilung, ob recht u. gerecht geprüft wurde, u. niemand wird ihr lieber das Wort reden, als wer beides thut, wen auch oft die Merheit bisweilen so gar die Gesamtheit der Zuhörerschaft aus Personen bestehen kan die die Fragen gar nicht, u. die Antworten nur über ihre Geschwindigkeit u. Länge nicht aus ihrer Erwogenheit u. Tiefe beurtheilen könen, u. ich kene kaum ein wirksameres u. sichereres Mittel aufstrebende u. ehrliebende Jüngl. mit freudigem Eifer in ihrem Studium zu beleben u. träge Staturen zum Fleiß wenigstens zu nöthigen als die Öffentlichkeit der Prüfung im Hintergrund der akademischen Laufbahn. Wen es iedoch Pflicht ist, vor allem auch die Kehrseite anzusehen, wäre es auch nur um die Überlegenheit den Grund für eine Sache in ein stärkeres Licht zu stellen.
Als Mitglied der größten Prüfungsanstalt seit 13 Iahren kan ich die Hemgigkeit womit manche Jünglinge in die Stunde der Prüfung gehen, die auf das Glück ihres Lebens einen so großen Einfluß haben u. die Zwänge u. die Gemüther xxx** die Öffentlichkeit kan diese Benomenheit der Gemüther warnehmen. Man behauptet, daß auch Mäner der Sprache sollen in Verlegenheit gerathen könen, wen sie gewiße Pastoren unerwartet unter ihren Zuhörern erblicken. Es ist mögl. daß einzelne - schüchterne Jünglinge in der offenen Prüfung die Opfer für eine allgemeine gute Sache werden können - dis Schiksal kan besonders einen, auf dem Land in engen Kreißen nach engen Grundsätzen erzogenen durch forige Schicksale verschüchterte Jünglinge trefen. Glücklichere Verhältniße würden weniger dieser Gefahr aussetzen.
Ich will mit diesen Bemerkungen nur den Gedanken an die Möglichkeit bemühen, daß wenigstens an einzelnen Individuen Arbeit und Vermögen doch werden einen Einfluß - nicht auf die Studierxxxkeit*** aber auf die Effekte der Prüfung behaupten könen die einer durch die Aufhebung der oft genanten Gefahr vernichten will.

 

 

   

 

 

 
   

 

Der vorliegende Text könnte der Entwurf für ein Gutachten über die Durchführung von Prüfungen unter 2 wesentlichen Aspekten sein:
- Die Besetzung von Prüfungskommissionen - hier wohl für Studenten, die sich nach Abschluß ihres Universitätsstudiums für ein öffentliches Amt bewerben - gleichwertig mit akademischen  = wissenschaftlichen und staatlichen/kirchlichen = praktischen Prüfern.
- Die Durchführung von Prüfungen unter der Beteiligung von (nicht prüfenden) Zuhörern = Publikum mit den damit verbundenen Vorteilen für die Prüfung und ev. Nachteilen für die zu Prüfenden.
Der Adressat ist nicht bekannt, da Hebel aber zu dieser Zeit sowohl Direktor des Gymnasium Illustre war als auch Sitz in der ersten Kammer des badischen Landtages hatte, könnte eben für eine Behandlung dieser Fragen in dieser Kammer Hebel ein Gutachten (vielleicht auch nur einen Kommentar) abgegeben haben.

Der Schrift nach - verglichen mit Briefen, deren Datum bekannt ist - dürfte der Text um 1820, also relativ spät entstanden sein, was auch die schwierige Transkription erklärt.

* Maßen vermutet, nächstes Wort nicht zu entziffern.

** Wort nicht lesbar.

*** mittlere Buchstaben des Wortes nich zu entziffern - Studierfähigkeit wäre sinngemäß
       möglich, passt aber nicht

Wie so oft, geht Hebel auch hier "sehr sparsam" mit den Kommas um, daher ist der Sinn mancher Sätze nur zu erschließen, wenn man versuchsweise an diversen Stellen Kommas einsetzt.