zurück Sein Kommentar als evangelischer Kommissar bei
der Herbstprüfung des "Großherzoglichen Lyceums" Mannheim 1824
   

 

Über die Prüfung des protestantischen Religionsunterrichts am 24. September:
 

,,Nur in der Prüfung über den protestantischen Religionsunterricht hätte man gerne befriedigendere Resultate erwarten mögen, wisse aber wohl, daß derselbe, wenn nicht ein Pensum daraus für die Prüfung eingeübt werden soll, was man nie wünschen könne, zu den schwierigsten Gegenständen derselben gehören, und daß, abgesehen von den Gedächtnißlektionen, ein Rückschluß von dem Erfund der Prüfung auf die Zweckmäsigkeit u. Fruchtbarkeit des Unterrichtes hier weniger als in anderen Lektionen mit Sicherheit zu machen sey.
Indessen wolle man doch den Wunsch nicht unterdrücken, daß bis auf eine andere Art Rath geschaft werden könne, aller mögliche Bedacht genommen werde, daß dieser so wichtige Theil des Gesammtunterrichtes doch nicht gerade, wenigstens nicht ausschließlich an den jüngsten Lehrer hinab falle."

 

   

Aus dem Beschluß des „Ministeriums des Innern - Evangelische Kirchen Section" vom 11. Dezember 1824

 

 

 

Aus einem Aktenband des „Großherzoglichen Lyceums" in Mannheim geht mit Schreiben der "Lyceums Direction" vom 28. August 1824 die Ankündigung des Prälaten Hebel als evangelischem Kommissar zur Abnahme der Herbstprüfung hervor, die Prüfung war am 24. September, anschließend verfasste Hebel seinen Bericht, der im "Beschluß" vom 11. Dezember veröffentlicht wurde.


PS:
 
Fast genau zwei Jahre später, wird der Prälat wiederum für die Herbstprüfung in Mannheim angemeldet. Er nahm sie in den Tagen vom 11.-14. September 1826 ab, einen Bericht konnte er dieses Mal aber nicht mehr anfertigen, denn er starb - am Ende doch überraschend - am 22 . September während seines Besuches in Schwetzingen.