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Sein Kommentar als evangelischer
Kommissar bei der Herbstprüfung des "Großherzoglichen Lyceums" Mannheim 1824 |
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Über die Prüfung des protestantischen
Religionsunterrichts am 24. September: ,,Nur in der Prüfung über den protestantischen
Religionsunterricht hätte man gerne befriedigendere Resultate erwarten
mögen, wisse aber wohl, daß derselbe, wenn nicht ein Pensum daraus für die
Prüfung eingeübt werden soll, was man nie wünschen könne, zu den
schwierigsten Gegenständen derselben gehören, und daß, abgesehen von den
Gedächtnißlektionen, ein Rückschluß von dem Erfund der Prüfung auf die
Zweckmäsigkeit u. Fruchtbarkeit des Unterrichtes hier weniger als in
anderen Lektionen mit Sicherheit zu machen sey. | ||
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Aus dem Beschluß des
„Ministeriums des Innern - Evangelische Kirchen Section" vom 11. Dezember
1824 |
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Aus einem Aktenband des „Großherzoglichen Lyceums" in Mannheim geht mit Schreiben der "Lyceums Direction" vom 28. August 1824 die Ankündigung des Prälaten Hebel als evangelischem Kommissar zur Abnahme der Herbstprüfung hervor, die Prüfung war am 24. September, anschließend verfasste Hebel seinen Bericht, der im "Beschluß" vom 11. Dezember veröffentlicht wurde.
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