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AN HEINRICH EBERHARD GOTTLOB PAULUS

   

Karlsruhe, 15. Juli 1824.

 

Die für Sophronizon bestimmten Aktenstücke sind an das Oberkirchenratskollegium eingesandt worden. Es wird sich lediglich fragen, ob es zulässig, die Beschlüsse der Frankfurter Konferenz vor der offiziellen Publikation und, so lange die Verhandlungen noch nicht beendet seien, in einem Journal bekanntzugeben. Der Oberkirchenrat hat die Sache zur Entscheidung an das Ministerium des Auswärtigen weitergegeben, wo sie noch beruhe. Hat an Erledigung erinnert.