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AN FRIEDRICH WILHELM HITZIG

   

[November 1804]       

Ich beklage dich o Zenoides, und noch mehr deine Daube, um den schönen Umhang, hinter dem ich auch schon wohl schlief und schön träumte, und der nun Asche ist, wie wirs alle werden, falls es wahr ist, daß das Leben ein Verbrennungsproceß sey, wie einige wollen. Unser Freund Eccard hingegen muß eine gute Stunde gehabt haben, nicht als er den todten Umhang auf kurze Momente in das flackernde freudige Leben versezte, sondern als er mirs, wiewohl mit aufrichtiger Reue seines mordbrennerischen Beginnens, doch lustig erzählte, und den Wunsch zu Tage legte, die sehr billige und gemäßigte Schadloshaltung von 14 fl. 56. dir sobald als möglich zustellen zu können. Du wirst meine Fortschritte im Studium der praktischen Moral mit Wohlgefallen bemerken, wenn ich dir sage daß ich sogleich den kategorischen Imperativ, und zwar
in 2da pers. Singularis Praesentis als an mich gerichtet vernahm, dem guten Willen mit Erleichterung der That entgegen zu kommen. Ich ließ mich daher gegen Fr.[eund] E.[ccard] verlauten, daß ich einen Imperativus in mir verspüre, der wohl einen Dativus regiren werde, den er dann auch wirklich regirt hat. Ich habe mir nemlich das Geld von E. bezahlen lassen, und Herrn Flick, mit dem ich noch in Rechnung stehe bereits ersucht, dir dasselbe auszubezahlen oder zu gut zu schreiben. Worüber ich dich also hiemit avertirt haben.

E. hat hier gute Steine im Brett. Besonders ist ihm ein sehr billiger und rechtschaffener Referent zum Lose geworden, Hofrath Volz, der die schönste aller Hermeneutiken hat und übt, menschliche Schwachheiten zu verstehen und menschlich auszulegen.

Sollte dir Flick in seinem und meinem Vertrauen mit einer kleinen Correktur zu Berg und Hof reiten, so bitte ich dich eine Pfeife Taback und ein par willige Minuten an uns zu wenden.

Dein redl. Fr.    Hebel             


Den Bescheid auf Dobels Bitte wißt ihr denn nun. Ein Mitglied des I. Senats, wiewol nicht das bedeutendste glaubt, daß er den Versuch wohl noch einmal machen dürfte. Mein unmaßgeblicher Rath und Wunsch wäre iedoch eher, er folgte der guten Meinung des 2ten Senates und würfe die Hofnung, die ihm auf baldige Anstellung vorgehalten wird, nicht schnöde von sich. Sein Harren könnte zur baldigen Rücksichtnahme auf ihn leicht ein Conditio sine qua non seyn.

 

 

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